Wer saniert, denkt zuerst an Dämmung, neue Fenster oder moderne Heizungsanlagen. Brandschutz kommt meist als letzter Punkt auf die Liste, und Schottungen für Leitungsdurchführungen kommen oft gar nicht vor. Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, das sich durch Tausende von Sanierungsprojekten zieht.
Was eine Schottung eigentlich leistet
Jede Wand und jede Decke, die als Brandabschnitt geplant ist, hat eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse. Diese gibt an, wie lange das Bauteil einem Brand standhält, ohne seine trennende Funktion zu verlieren. Gängige Klassen in Wohngebäuden sind F30 und F90, also 30 oder 90 Minuten Widerstandsdauer.
Das Problem: Sobald eine Rohrleitung, ein Kabelstrang oder ein Lüftungskanal durch diese Wand geführt wird, entsteht eine Öffnung. Ohne fachgerecht eingebaute Schottung verliert das Bauteil seine Wirkung. Im Brandfall reicht diese Schwachstelle, damit Feuer, Rauch und giftige Gase in Minuten in den nächsten Brandabschnitt übertreten. Genau hier setzen Schottungen für Kabel- und Rohrdurchführungen an: Sie schließen die Öffnung so ab, dass die ursprüngliche Feuerwiderstandsklasse der Wand erhalten bleibt.
Warum Sanierungen besonders anfällig sind
Bei Neubauten ist der Brandschutz Bestandteil der Baugenehmigung und wird von Prüfingenieuren begleitet. Bei Sanierungen sieht das anders aus. Häufig werden Leitungen nachträglich durch bestehende Wände geführt, ohne dass ein Brandschutzplaner beteiligt ist. Ein Elektriker verlegt neue Kabel, ein Heizungsmonteur tauscht Rohre aus, ein Trockenbauer zieht eine Installationswand ein. Jeder macht seinen Teil ordentlich. Aber niemand denkt an die Schottung.
Hinzu kommt, dass ältere Gebäude oft keine dokumentierte Brandschutzplanung besitzen. Wer in einem Gründerzeithaus von 1910 saniert, kann nicht einfach einen Plan aus dem Archiv ziehen. Er muss den Ist-Zustand bewerten und entscheiden, welche Anforderungen gelten. Das setzt Fachwissen voraus, das weder Bauherren noch Handwerker ohne Spezialisierung automatisch mitbringen.
Rechtliche Grundlagen: Was gilt wirklich?
Die Musterbauordnung des Bundes und die darauf aufbauenden Landesbauordnungen regeln den Brandschutz verbindlich. Für Schottungen sind zusätzlich DIN-Normen maßgeblich, insbesondere die DIN 4102-Reihe sowie die europäischen Normen der EN 13501-Gruppe. Diese legen fest, wie Durchführungen geprüft und klassifiziert werden müssen.
Konkret bedeutet das: Jede verwendete Schottungslösung muss für den jeweiligen Anwendungsfall zugelassen sein. Ein Schottungsprodukt, das für Kunststoffrohre bis 110 Millimeter Durchmesser gilt, darf nicht einfach für Stahlrohre mit 150 Millimetern verwendet werden. Die Zulassung beschreibt exakt, welche Kombinationen aus Wandtyp, Öffnungsgröße, Leitungsart und Dämmmaterial erlaubt sind. Wer davon abweicht, hat keine regelkonforme Schottung, auch wenn das Produkt physisch eingebaut ist.
Typische Fehler in der Praxis
- Fehlende Dokumentation: Schottungen werden eingebaut, aber nicht mit Produktnamen, Zulassungsnummer und Einbaudatum protokolliert. Bei einer späteren Überprüfung fehlt der Nachweis.
- Falsche Materialwahl: Mineralwolle wird als Schottung in eine Öffnung gestopft. Mineralwolle allein ist keine zugelassene Schottung.
- Nachträgliche Eingriffe: Eine fachgerecht eingebaute Schottung wird später geöffnet, um eine zusätzliche Leitung durchzuführen, und anschließend nicht ordentlich wiederhergestellt.
- Falsche Zuordnung zu Bauteilen: Handwerker gehen davon aus, dass eine Innenwand kein Brandabschnitt ist, ohne das geprüft zu haben.
- Mischinstallationen ohne Abstimmung: Unterschiedliche Gewerke verlegen Kabel und Rohre in derselben Öffnung, ohne zu klären, welche Schottungslösung für diese Kombination zugelassen ist.
Was eine professionelle Planung konkret beinhaltet
Wer eine Sanierung mit mehr als zehn Leitungsdurchführungen durch brandschutzrelevante Bauteile plant, sollte einen Brandschutzfachplaner einbinden. Dieser erstellt ein Schottungskonzept, das alle Durchführungsstellen erfasst, die jeweils geltenden Anforderungen benennt und zugelassene Produkte vorschläft. Die Mehrkosten für diese Planung liegen je nach Gebäudegröße erfahrungsgemäß zwischen 800 und 3.000 Euro, sind aber minimal im Vergleich zu Nachrüstungskosten oder versicherungsrechtlichen Folgen nach einem Brand.
Zur Orientierung: Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlicht regelmäßig Forschungsberichte zu Brandschutzstandards im Bestand. Diese zeigen, dass gerade bei Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren erheblicher Nachholbedarf besteht, weil die damals gültigen Normen deutlich weniger streng waren als heutige Anforderungen.
Abnahme und Versicherung: die unterschätzten Konsequenzen
Fehlende oder fehlerhafte Schottungen können bei einem Brand dazu führen, dass die Gebäudeversicherung Leistungen verweigert oder kürzt. Versicherer berufen sich dabei auf Obliegenheitsverletzungen: Der Eigentümer hat die gesetzlichen Brandschutzanforderungen nicht eingehalten und dadurch das Risiko erhöht. In der Praxis ist das schwer nachzuweisen, aber nach einem größeren Brandschaden werden Gutachter genau hinschauen.
Noch kritischer ist die Situation bei vermieteten Immobilien. Hier trägt der Eigentümer als Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt es zu Personenschäden, weil ein Brand sich durch eine ungeschottete Durchführung schneller ausbreitete als er sollte, kann das zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen. Die Argumentation ist simpel: Der Mangel war bekannt oder hätte bekannt sein müssen, und er wurde nicht behoben.
Praktische Empfehlungen für Eigentümer
Wer jetzt saniert oder eine Sanierung plant, sollte folgende Schritte in die Projektplanung aufnehmen:
- Alle Durchführungen durch Wände und Decken systematisch erfassen, nicht nur die neuen, sondern auch die bestehenden.
- Für jede Durchführung klären, ob das Bauteil eine Brandschutzanforderung hat.
- Vorhandene Schottungen auf Produktangaben und Zulassungen prüfen. Fehlen diese Angaben, ist die Schottung nicht nachweislich regelkonform.
- Neue Durchführungen ausschließlich mit zugelassenen Produkten schotten und die Einbaudaten dokumentieren.
- Die fertige Schottung fotografieren, bevor sie verkleidet wird.
Brandschutz ist kein Thema, das sich auf die letzten Seiten eines Sanierungshandbuchs verweisen lässt. Schottungen sind kleine Bauteile mit großer Wirkung. Wer sie weglässt oder falsch einbaut, riskiert mehr als eine Bußgeldanzeige vom Bauordnungsamt.


